Kahlschlag an der Krückau
Pressemitteilung vom 4. April 2018
Im Jahr 2014 hatte bereits ein Rückschnitt der Bäume zwischen dem Krückauwanderweg und dem Flussufer in einem Abschnitt von der Wittenberger Straße flussaufwärts stattgefunden. Damals ging es dem Wasserverband und den beteiligten Behörden um die Beseitigung von Abflusshindernissen. Um Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden herzustellen, hatte man seinerzeit den Nabu und den BUND zu einem Ortstermin eingeladen. Eine Einigung mit den Naturschützern wurde zwar nicht erreicht – sie argumentierten, die Krückau sei seit Jahren in einem Prozess der Wiedergesundung, wozu auch gehöre, dass Bäume in den Fluss reichen – dennoch erfolgte der Rückschnitt im Jahr 2014 relativ behutsam. Man habe laut Verbandschef Bonnhoff „nur so geringfügig wie möglich in die Natur eingegriffen, um noch einen vernünftigen Durchfluss der Krückau zu gewährleisten.“
Von „Behutsamkeit“ oder „geringfügigen Eingriffen“ kann jetzt – vier Jahre später – keine Rede mehr sein. In dem nun betroffenen Abschnitt weiter flussaufwärts Richtung Ortsgrenze zu Kölln-Reisiek hat der Wasserverband den Gehölzsaum, dessen Entwicklung vor etwa 30 Jahren durch Baumpflanzungen des Nabu eingeleitet und unterstützt worden war, nahezu komplett beseitigt. Auch hat man es nicht mehr für nötig gehalten, die Naturschutzverbände vorab über die „Maßnahme“ zu informieren, geschweige denn, das Gespräch mit ihnen zu suchen. Stattdessen hat man einfach vollendete Tatsachen geschaffen. Wahrscheinlich wollte sich der Wasserverband die – aus seiner Sicht – lästigen Argumente der Naturschützer nicht ein zweites Mal anhören.
Den Funktionären des Verbandes fehlt offensichtlich jegliches Verständnis für die ökologischen Funktionen von Fließgewässern. Zu jedem halbwegs naturnahen Fluss gehört ein Gehölzsaum. Wenn aber Bäche und Flüsse auf die Funktion reduziert werden, Niederschlagswasser auf kürzestem Wege und auf geringster Fläche in die Nordsee abzuleiten, ist jegliche Art von Natur nur lästig und unerwünscht. So wurde vorsorglich alles beseitigt, was potentiell in absehbarer Zeit zu einem „Abflusshindernis“ werden könnte. Sogar ganz junge, etwa daumendicke Gehölze wurden abgeschnitten, abgeknickt oder herausgerissen. Nach Auskunft des Fachdienstes Umwelt des Kreises Pinneberg hat dieser der Maßnahme unter der Auflage zugestimmt, dass im Rahmen einer naturnahen Gewässerunterhaltung nur das Nötigste zurückgeschnitten wird. Dagegen hat der Wasser- und Bodenverband massiv verstoßen.
Nach Auffassung von Bernd Biggemann (BUND), Helmut Dürnberg (Nabu) und Bent Schubert von den Elmshorner Grünen hat der Wasserverband mit dem massiven Eingriff in das Ökosystem der Krückau nicht nur gegen behördliche Auflagen verstoßen, sondern auch gegen § 2 des Landeswassergesetzes (Ziele der Wasserwirtschaft) sowie gegen § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach ist das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern im Gewässerrandstreifen verboten. „Wir denken deshalb darüber nach, uns in der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zu wenden“, erklären die Naturschützer.
Zur Rechtfertigung von Abholzungen wird häufig angeführt, die Gehölze würden ja „nur“ auf den Stock gesetzt und wieder ausschlagen. Das ist richtig aber nach dem „Auf-den-Stock-setzten“ erreichen die Gehölze erst nach Jahrzehnten wieder ihre ursprüngliche Größe und ihre ursprünglichen ökologischen Funktionen.
Links zu den Berichten aus dem Jahr 2014:
24.1.2014: https://www.shz.de/lokales/elmshorner-nachrichten/idylle-zumindest-zum-teil-gerettet-id5518786.html