BUND Kreisgruppe Pinneberg

Warum wir TTIP, CETA, TiSA & Co. ablehnen

Cartoon von Piet Hamann

Wer es bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gemerkt hatte, sollte es wenigstens danach gemerkt haben: Schon jetzt machen Konzerne in Deutschland, was sie wollen. Sie halten sich an Gesetze, wenn es ihnen passt und sie lassen es, wenn es ihnen nicht passt. Wenn es ihnen „wirtschaftlich“ erscheint, ignorieren sie Gesetze und betrügen sogar ihre Kunden. „Wirtschaftlich“ ist ein solches Verhalten aus Sicht der Konzerne dann, wenn die eingesparten Kosten (z.B. durch Verwendung einer Betrugssoftware, statt einer wirksamen Abgasreinigung) höher sind als die zu erwartenden Entschädigungen und Strafzahlungen. Insofern war und ist das Ignorieren, Unterlaufen und Täuschen bei Schadstoff- und CO2-Emissionenen für die Autokonzerne in Deutschland hochwirtschaftlich – ganz im Gegensatz zu den USA, zumindest was den Volkswagen-Konzern betrifft. Dort hat der Skandal den Konzern bereits mehr als 25 Milliarden Euro gekostet (Entschädigungen und Strafzahlungen). Auch in Kanada hat der Konzern bereits etwa 1,6 Milliarden Euro Entschädigungen gezahlt zuzüglich Reparaturen und Rücknahmeangebote (bei einer vergleichsweise geringen Zahl an Fahrzeugen). Und in Deutschland? Hier kommen die Konzerne mit fast unwirksamen Softwareupdates davon. Und wenn sie die nicht freiwillig angeboten hätten, hätte die Bundesregierung ihnen möglicherweise noch nicht einmal die abverlangt – ganz zu schweigen von Entschädigungen oder sogar Strafzahlungen. Kriminelle Unternehmen haben in Deutschland wenig zu befürchten, denn hier können sie nur nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht „bestraft“ werden. Maximales Bußgeld: 10 Mio. € („Peanuts“ für Konzerne). Ein Unternehmensstrafrecht gibt es in Deutschland nicht. Außerdem schützt das deutsche Rechtssystem eher kriminelle Unternehmen vor Schadensersatzforderungen von Verbraucher*innen als Verbraucher*innen vor kriminellen Unternehmen. Sammelklagen von geschädigten Verbraucher*innen gegen Konzerne sind hier nicht möglich. In den USA sind solche Sammelklagen möglich, waren aber nicht einmal nötig, denn dort hat VW „freiwillig“ so großzügig entschädigt, dass niemand klagen musste – aus „Angst“ vor dem amerikanischen Rechtssystem und der Justiz.

Anderes Beispiel: Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer vertreibt mit der Antibabypille „Yasminelle“ ein Medikament mit einem erhöhten Embolie- und Thromboserisiko, das auf dem Beipackzettel lange verschwiegen wurde. In den USA hatte der Konzern bis Dezember 2015 bereits 9000 geschädigten Frauen insgesamt 1,9 Milliarden Dollar Entschädigung gezahlt. „Freiwillig“, denn so konnte er Gerichtsurteile vermeiden. Ebenfalls im Dezember 2015 verklagte Felicitas Rohrer als erste deutsche Patientin Bayer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von 200.000 €. Ein halbes Jahr nach Beginn der Einnahme von „Yasminelle“ hatte sie eine doppelte Lungenembolie, an deren Folgen sie lebenslang leiden wird, nur knapp überlebt. Der vorsitzende Richter in dem Verfahren rechnet mit einem langen Rechtsstreit. Im Gegensatz zu den USA strebt aber Bayer in Deutschland eine außergerichtliche Einigung mit der Geschädigten erst gar nicht an. Arrogant verkündet der Konzern, er sehe „dem Prozess in Deutschland gelassen entgegen.“ Sollte er in den unteren Instanzen verurteilt werden, geht er vermutlich bis in die letzte. Ein übliches Verfahren in Deutschland, um Verbraucher*innen, Patient*innen, Versicherungsnehmer*innen etc. in die Knie zu zwingen, die es wagen, gegen einen Konzern zu klagen.

Was hat das mit Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zu tun?

Die beiden Beispiele zeigen: Konzerne (zumindest deutsche) „ziehen den Kürzeren“, wenn sie sich mit den USA oder Kanada anlegen, z.B. indem sie versuchen, deren Behörden und Bürger zu schädigen oder zu betrügen. Kein deutscher Konzern würde es wagen, die USA oder Kanada auf „Schadensersatz“ für entgangene Gewinne zu verklagen. Auch TTIP und CETA (mit dem darin enthaltenen Investitionsschutz) würden daran nichts ändern.

Deutschland ist dagegen den Klagen von Konzernen aus den USA wehrlos ausgeliefert. So hat beispielsweise Monsanto bereits angedroht, gegen Glyphosat-Verbote oder Anwendungsbeschränkungen zu klagen, ohne sich dabei auf ein Investitionsschutzkapitel eines Handelsabkommens stützen zu können. Nach der derzeitigen Rechtslage müsste Monsanto deshalb vor einem ordentlichen Gericht klagen, mit einer (hoffentlich) mäßigen Aussicht auf Erfolg. Wäre TTIP bereits in Kraft, könnte Monsanto vor einem konzernfreundlichen Schiedsgericht klagen mit einer anzunehmenden deutlich besseren Aussicht auf Erfolg sowie auch einer anzunehmenden erheblich höheren „Schadensersatz“-Forderung. Für beide Fälle gilt: Deutschlands Steuerzahler*innen müssten zahlen. Abwenden könnte das die Bundesregierung nur durch eine Rücknahme des Verbots.

Fazit: Der Investitionsschutz in TTIP nutzt amerikanischen Konzernen, ohne dem Staat zu schaden. In Deutschland ist es genau umgekehrt: Er schadet dem Staat, ohne den deutschen Konzernen zu nutzen, denn amerikanische Konzerne können den deutschen Staat (also die Steuerzahler*innen) auf gigantische Schadensersatzsummen verklagen, während es deutsche Konzerne aus den o.g. Gründen kaum wagen würden, die USA zu verklagen.

Anders formuliert: Mit TTIP, CETA, TiSA & Co. werden letzte Rudimente des Primats der Politik einer fast uneingeschränkten Konzernmacht geopfert. Und davon ist Deutschland aufgrund seines irrational konzernfreundlichen Rechtssystems noch stärker betroffen als die meisten anderen EU-Staaten. Laut Wikipedia gibt es in fast allen anderen EU-Ländern „eine Unternehmensstrafbarkeit im Sinne eines eigenständigen, gesetzlichen Sanktionswerkes“ oder „eine andere Art strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen.“ Dagegen ist „dem deutschen Strafrecht die Strafbarkeit juristischer Personen fremd.“

Klar – auch ein Unternehmensstrafrecht schützt einen Staat nicht vor Investitionsschutz-Klagen von Konzernen. Ein Unternehmensstrafrecht stellt auch die „Waffengleichheit“ zwischen Konzernen und Staaten, die sich in Investitionsschutzabkommen verstrickt haben, nicht wieder her. Aber Staaten, die dabei sind, sich mit großem Eifer in alle möglichen Investitionsschutzabkommen zu verstricken ohne ein Unternehmensstrafrecht zu haben – das sind die allerärmsten Schweine. Fast unbegreiflich, dass das unsere „Machteliten“ in Berlin nicht merken oder unter dem Einfluss der Konzern-Lobbyisten nicht merken wollen.

Vielleicht ist das der Grund, warum die Protestwelle gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen in Deutschland besonders heftig ist (bzw. war, muss man leider inzwischen sagen). Und sicherlich ist das ein Grund, warum wir in Kooperation mit dem „Bündnis Gerechte Weltordnung“ keine Mühen scheuen, über die wahren Folgen dieser Abkommen zu informieren und den Protest zu unterstützen, z.B. durch das (wirklich mühsame) Sammeln von ca. 1.000 Unterschriften für die o.g. Volksinitiative.

Warum diese Abkommen hochgefährlich sind – das haben wir in einem Beitrag unseres Kreisgruppen-Rundbriefs (Druckausgabe) vom September 2015 ausführlich dargestellt:

Es war ein Kreisgruppentreffen Ende 2013. Martin verteilte die Kopie eines Artikels in der deutschen Ausgabe von LE MONDE diplomatique mit dem Titel „TAFTA / TTIP – die große Unterwerfung“ (noch immer unter monde-diplomatique.de/artikel/!433463 verfügbar). 

Als politisch interessierte Menschen sind wir ja einiges gewohnt, was die Bereitschaft von Politiker*innen betrifft, Lobbyistenwünsche zu erfüllen, und darüber ihren Auftrag, als „Repräsentanten“ den Willen ihrer Wähler*innen zu vertreten, zu vergessen. Was wir dann aber lasen, verschlug uns fast den Atem angesichts der Erkenntnis, wie vollständig sich die „politischen Eliten“ bereits zu Marionetten von transnationalen Konzernen, Banken und sonstigen „Investoren“ reduziert haben. So heißt es bspw. in dem Verhandlungsmandat, das die Regierungen der EU-Länder (die deutsche übrigens ohne Zustimmung des Bundestages) der EU-Kommission erteilt haben, dass Investoren durch TTIP „das höchstmögliche Maß an Rechtsschutz und Rechtsicherheit“ zu gewähren ist. Das bedeutet z.B., dass ein Unternehmen einen Staat erfolgreich vor einem Schiedsgericht auf dauerhafte Zahlung von Subventionen verklagen kann mit der Begründung, es hätte ja schließlich die Subvention einmal erhalten und darauf seine Gewinnerwartung gestützt (Fall Micula gegen Rumänien, http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-03/ttip-freihandel-ceta).

Neben TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, EU – USA) strebt die EU eine Reihe weiterer internationaler Handelsabkommen an wie CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, EU – Kanada, bereits ausgehandelt aber noch nicht in Kraft) sowie das Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement, EU und 22 weitere Staaten). Dabei sind sich alle Beteiligten ganz offensichtlich bewusst, dass sie gegen die Interessen der Bevölkerung handeln, denn verhandelt wird hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger, dafür unter intensiver Beteiligung der Unternehmensverbände und -lobbyisten. Ziel aller dieser Abkommen: „Handelshemmnisse“ beseitigen. „Handelshemmnisse“ sind für Konzerne alles, was nicht ihrem wirtschaftlichen Profit dient. Dazu gehören Einfuhrzölle und unterschiedliche Produktionsnormen diesseits und jenseits des Atlantiks. Dazu gehören aber auch unsere hart erkämpften Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, Regelungen und Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel (einschließlich Gen-Nahrung, Hormon-Fleisch etc.), Regelungen zu Grenzwerten von Schadstoffemissionen, zur Ausbeutung von Rohstoffen und zum Umgang mit teilweise giftigen und/oder gefährlichen Substanzen wie bspw. Chemikalien und Nanopartikeln (sogenannte „sensible“ Standards). Dazu gehören unsere staatlich organisierte Daseinsvorsorge und unsere öffentliche Kulturförderung. Mit der Beseitigung solcher „Handelshemmnisse“ wird ein Stück Lebensqualität geop-fert – zugunsten zusätzlicher Gewinne für die Konzerne.

Zu den wichtigsten Zielen der Abkommen gehört die „Harmonisierung“ von Standards innerhalb der Freihandelszone. Eine „Harmonisierung“ der zumeist niedrigeren Standards der USA mit denen der EU ist aber nicht möglich, ohne sie in der EU zu senken, es sei denn, man ginge davon aus, die USA wären bereit, sie auf das Niveau der EU anzuheben. Das wird jedoch von den USA strikt abgelehnt, denn sie erhoffen sich ja neue Absatzchancen in der EU für Hormonfleisch, gentechnisch veränderte Produkte wie Lebensmittel, Saatgut und vieles andere mehr. Das weiß auch die EU-Kommission (sollte sie zumindest wissen). Wenn sie also behauptet, die oben genannten „sensiblen“ Standards seien nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen, betreibt sie damit eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit.

Wo eine „Harmonisierung“ nicht gelingt, soll es eine „gegenseitige Anerkennung“ von Standards geben. Das würde in Bezug auf Hormonfleisch (als Beispiel) bedeuten, dass zwar Hormone als Masthilfe in der EU weiterhin nicht zugelassen wären, dass aber amerikanisches Hormonfleisch bei uns verkauft werden dürfte. Und wenn es nach dem Willen des NPPC (National Pork Producers Council, USA) geht, ohne Kennzeichnung. Übrigens: Dieser Verband der US-Schweinemäster fordert die Zulassung von Hormonfleisch in der EU mit der Begründung, dass jeder selbst entscheiden können soll, was er kaufen und essen will, lehnt aber eine Kennzeichnungspflicht ab. Der Widerspruch, der darin steckt, wird entweder nicht erkannt oder dumm-dreist geleugnet.
Selbst Einfuhrzölle gilt es zu erhalten, denn damit haben Staaten eine Möglichkeit, regulierend ins Handelsgeschehen einzugreifen, z.B. durch Zölle auf Produkte, die unter hohen Umweltbelastungen sowie unter Missachtung von Arbeitnehmer- und/oder Menschenrechten erzeugt werden (wenn schon Importverbote in solchen Fällen meistens nicht durchsetzbar sind).

Konzerne wie Nestlé, Veolia etc. streben an, sich die gesamte Wasserversorgung einzuverleiben, um daran kräftig zu verdienen. TTIP, CETA und TiSA sehen vor, dass alles, was nicht auf einer speziellen Liste steht, liberalisiert werden und in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden muss. Damit stünde unsere gesamte Da-seinsvorsorge zum Verkauf – im Zweifel auch unser Wasser. Immer mehr Kommunen und auch Staaten haben in den vergangenen Jahren versucht, den teuren Irrweg der Privatisierung rückgängig zu machen und ihre Unternehmen wieder zurück zu kaufen (Rekommunalisierung). Berlin und Paris bspw. haben ihre Wasserbetriebe zurückgekauft. Die Handelsabkommen versuchen Regelungen festzulegen, wonach einmal erfolgte Privatisierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können: einmal privatisiert, immer privatisiert, hieße es dann (sogenannte Ratchet-Klausel).

Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 ist zu einem großen Teil Folge einer Deregulierung der Finanzmärkte. Hat die Politik daraus gelernt? Nein! Mit den Handelsabkommen wird angestrebt, den transatlantischen Markt für Finanzdienstleistungen weiter zu liberalisieren und damit auch in diesem Bereich „Handelshemmnisse“ abzubauen. Laut Verhandlungsmandat darf es keine Finanzregulierung „belastender als nötig“ geben.

Nichts einzuwenden ist lediglich gegen die Angleichung einiger unterschiedlicher technischer Produktionsnormen (sogenannte technische Handelshemmnisse, TBT, die als „unsensibel“ gelten). Dafür braucht es aber weder TTIP noch CETA noch TiSA.

Der in den Handelsabkommen enthaltene Investitionsschutz ermöglicht es Konzernen und Banken, durch Klagen (Investor-Staats-Schiedsverfahren, ISDS) oder An-drohung von Klagen vor geheimen und privaten Schiedsgerichten unliebsame demo-kratische Entscheidungen zu bekämpfen. Bei solchen Klagen geht es meistens um zwei- bis vierstellige Millionensummen als „Schadensersatz“ für erwartete, aber aufgrund einer staatlichen Regulierung nicht realisierbarer Gewinne. Beispiel: Auf Grundlage eines 1974 verabschiedeten Investitionsschutzabkommens verklagt der französische Konzern Veolia Ägypten wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 72 € im Monat auf „Schadensersatz“ in Höhe von 82 Mio. US$. Wenn TTIP oder CETA bereits in Kraft wären, könnten z.B. Agrokonzerne wie Monsanto Deutschland und andere EU-Länder im Falle von Pestizid-Anwendungsbeschränkungen (z.B. eines Glyphosatverbots) verklagen. In der Mehrzahl der Fälle werden aber wahrscheinlich schon Drohungen mit Klagen dazu führen, dass unsere „VolksvertreterInnen“ den „Empfehlungen“ von Konzernen und Banken folgen. Oder Gesetzesvorhaben werden im zukünftigen sogenannten „Rat für regulatorische Kooperation“ (Regulatory Cooperation Council, RCC) den Wünschen von Lobbyisten angepasst, schon bevor sie überhaupt den Parlamenten vorgelegt wurden. Von solchen Fällen politischer Selbstzensur wird vermutlich die Öffentlichkeit nie etwas erfahren. Sie kann dann nur zur Kenntnis nehmen, dass sich politische Entscheidungen noch weniger als jetzt schon am Allgemeinwohl orientieren. Das wäre die endgültige Substitution letzter Rudimente eines Primats der Politik durch ein Diktat von Konzernen und Banken.

Wenn aber Parlamente reduziert werden auf eine Abnickertruppe für zwischen Regierungen und „Investoren“ ausgeheckte Entscheidungen, dann sind sie eigentlich überflüssig. Insofern ist es kaum begreiflich, dass offensichtlich eine Mehrheit der ParlamentarierInnen in Deutschland und der EU bereit ist, den Handelsabkommen zuzustimmen, auch wenn einige von ihnen noch gewisse Probleme mit den Schiedsge-richten haben. Doch selbst wenn Schiedsgerichte durch „Handelsgerichte“ ersetzt würden, wäre das nur eine kosmetische Änderung. Entscheidend ist, dass einseitig Konzerne Staaten, nicht aber Staaten Konzerne verklagen können. Anders formuliert: Wenn Konzerne erwartete Gewinne nicht realisieren können, weil sie durch verantwortungsloses Handeln erzielt werden sollten, ihnen aber eine staatliche Regulierung dies verbietet, können sie auf „Schadensersatz“ klagen. Staaten haben dagegen keine Mög-lichkeit, Konzerne auf Schadensersatz z.B. für angerichtete Umwelt- und Klimaschäden oder für Verstöße gegen Menschenrechte zu verklagen. Mit diesen einseitigen Sonder-klagerechten für Investoren machen sich die EU-Staaten freiwillig zu Opfern von Erpres-sungen, gegen die sie sich kaum noch wehren können, wenn TTIP, CETA, TiSA & Co. erst einmal in Kraft sind. Selbst im Falle einer Kündigung eines Abkommens bleibt der Investitionsschutz und damit das Erpressungspotential 20 Jahre lang erhalten.

Insbesondere in den USA gibt es auf ISDS-Verfahren spezialisierte Anwaltskanzleien, die gezielt Konzerne ermuntern, Investitionsschutzabkommen zu „nutzen“, um Staaten zu verklagen. Ist die Klage erfolgreich, erhalten diese Kanzleien einen großen Teil der Schadensersatzsumme. Das ist zu einem äußerst lukrativen Geschäftsmodell in den USA geworden. Lehnt ein Konzernmanagement eine von einer Kanzlei „vorgeschlage-ne“ Klage ab, kann es in Erklärungsnöte gegenüber den Shareholdern geraten, denn es ist ihnen gegenüber zur Gewinnmaximierung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Gewinne erzielt werden, ob durch Kostensenkungen beim Personal, beim Um-weltschutz, durch Steuervermeidungstricks etc. oder aber durch Einnahmensteigerun-gen, z.B. indem staatliche Subventionen abgegriffen werden sowie eben auch durch ISDS-Klagen. Eine Grenze bei der Wahl der Mittel zur Gewinnmaximierung wird den Unternehmen nur durch mögliche Umsatzeinbußen als Folge von Imageverlusten gesetzt. Ansonsten gehört es nicht zu den Unternehmenszielen, eine gesamtgesellschaft-liche Verantwortung wahrzunehmen. Dies wäre eigentlich die Aufgabe der Politik, der sie aber nicht mehr nachkommen kann, wenn sie die Macht an „Investoren“ abgibt.

Beispiel für Erpressungen eines Staates durch Konzerne bzw. durch auf ISDS spezialisierte Kanzleien: „Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen Mexiko, Kanada und den USA (North American Free Trade Agreement – NAFTA), … beschrieb ein kanadischer Regierungsbeamter die Auswirkungen wie folgt: „Bei beina-he jeder neuen umweltpolitischen Maßnahme gab es von Kanzleien aus New York und Washington Briefe an die kanadische Regierung. Da ging es um chemische Reinigung, Medikamente, Pestizide, Patentrecht. Nahezu jede neue Initiative wurde ins Visier genommen, und die meisten haben nie das Licht der Welt erblickt.” (Greider 2001). 

Tatsächlich nutzen Unternehmen internationale Investitionsabkommen heute immer häufiger als Waffe in politischen Auseinandersetzungen, um strengere Regulierungen zu verhindern.“ Quelle: Eine transatlantische Verfassung der Konzerne? - Peter Fuchs & Pia Eberhardt, power-shift.de.

Wir glauben auch nicht an das Märchen vom „Wachstums- und Beschäftigungswunder“ durch Freihandelsabkommen. Das 1994 in Kraft getretene NAFTA-Abkommen hat nicht – wie versprochen – Arbeitsplätze geschaffen, sondern in den USA 700.000 vernichtet. Ein Teil davon ist nach Mexiko abgewandert, denn dort lassen sich ArbeiterInnen leichter ausbeuten. Leider sind aber dadurch in Mexiko viel weniger Stellen geschaffen wor-den, als zugleich in der Landwirtschaft verschwanden, so dass auch dort per Saldo durch NAFTA Arbeitsplätze vernichtet wurden (http://www.taz.de/!5051711/). Erhebli-che wirtschaftliche Nachteile drohen auch Europa durch TTIP, CETA, TiSA & Co. Wäh-rend von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studien minimale wirtschaftliche Vorteile prognostizieren, kommt eine unabhängige Studie der Tufts University in Mas-sachusetts zu einem ganz anderen Ergebnis: Rund 600.000 mehr Arbeitslose in Europa und Einkommensverluste bis zu 5.000 Euro pro Person (http://www.attac-netzwerk.de/ag-welthandelwto/neuigkeiten/ 14.11.14).

Wenn aber sogar in wirtschaftlicher Hinsicht mehr Nachteile als Vorteile durch TTIP, CETA, TiSA & Co. zu erwarten sind, warum wollen dann Bundesregierung, EU-Kommission, CDU und SPD (Bundestag), EVP und Sozialdemokraten (EU-Parlament) diese Abkommen um jeden Preis gegen alle Widerstände durchsetzen? Die Frage können wir nicht beantworten. Aber auch in diesem Zusammenhang könnte man wieder die Frage stellen, was der Mehrheit unserer „VolksvertreterInnen“ wichtiger ist, das Allgemeinwohl oder die Erfüllung der Wünsche von Lobbyisten?
Seit Oktober 2014 läuft die Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (SEBI) gegen TTIP und CETA. Das EBI-Bündnis „Stop TTIP“ – ein europaweites Bündnis aus 250 Organisationen – hatte zuvor eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) beantragt, die aber von der EU-Kommission abgelehnt wurde. Gegen die Ablehnung läuft eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Auf eine Entscheidung des EuGH wollte das Bündnis jedoch nicht warten und hat deshalb die SEBI gestartet. Sie wurde inzwischen von mehr als 2,5 Mio. Menschen unterzeichnet (https://stop-ttip.org/de/).
Andere Länder haben bereits Abkommen wie TTIP, CETA, TiSA & Co. und leiden unter deren Folgen, z.B. in Form von ISDS-Klagen. Auf dieser Seite wurden 23 Klagen gesammelt: wolf-im-freihandelspelz.tumblr.com
Weitere Informationen: www.ich-bin-ein-handelshemmnis.de/worum-geht-es/ (von dieser Internetseite, die auch zahlreiche weiterführende Links enthält, haben wir in dem Text oben auszugsweise zitiert) sowie auf unserer Internetseite.

Mehr Infos auf unseren Unterseiten:

Ein „ Loblied“  auf JEFTA

AATIF

Bündnis gerechte Weltordnung 

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